Beim Dienstrad-Leasing least der Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike und stellt es dem Arbeitnehmer zur Verfügung. Die Leasingraten werden durch Gehaltsumwandlung bezahlt, wodurch das steuerpflichtige Einkommen des Arbeitnehmers reduziert wird. Dabei ist darauf zu achten, dass der kollektivvertragliche Mindestlohn nicht unterschritten wird.